...wenn der Urlaub platzt

Wer hart arbeitet, hat auch einen angemessenen Urlaub verdient. Doch auch wenn man sich das ganze Jahr auf seine zwei Wochen Erholung freut, ist man vor gewissen Fällen nicht sicher: Entweder ein Familienmitglied erkrankt schwer, ein gebrochener Fuß, Krankheiten uvm. Es gibt einiges, was einen von seiner eigenen Urlaubsreise abbringt, auch wenn man bereits für diesen bezahlt hat.

Tritt nun der Fall ein, dass man einen Urlaub nicht antreten kann, muss man diesen trotzdem bezahlen, obwohl man kein bisschen von seinem Hotelzimmer gesehen hat. Hat man vor einem Urlaub eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, kann man nun - je nach Versicherer - einen Teil oder den kompletten Reisebetrag von der Versicherung zurückerstattet bekommen, welches dann für einen nächsten Urlaub investiert werden kann.

Es gilt jedoch zu beachten, dass eine Reiserücktrittsversicherung kein Freibrief für den Urlaubsantritt ist und wie jede Versicherung an Bedingungen geknüpft ist.

Auch das Reisen mit dem Fernbus wird immer beliebter und werden von den Reisenden mittlerweile sogar so oft gebucht, dass Versicherungen spezielle Reiserückrittsversicherung für Fernbuslinien anbieten. Wer also für zwei oder drei Euro zusätzlich sein Busticket mit einer Versicherung gegen alle Eventualitäten absichern möchte, kann sich direkt bei der Onlinebuchung der Fernbusreisen dafür entscheiden.

Es gibt viele Möglichkeiten seinen Urlaub zu verbringen: Neben Familienurlaub auf dem Bauernhof gibt es auch zahlreiche Urlauber, die eine Pauschalreise buchen oder sich für eine Rundreise entscheiden. Im Vergleich zum Hotelurlaub können Sie bei einer Reise an mehrere Orte das Land und seine Kultur besser kennenlernen: Beispielsweise können Sie mit einem Mietwagen Ihre Reise antreten und Sehenswürdigkeiten besichtigen oder abgelegene Strände abseits des Tourismus besuchen.

Reiseversicherungen direkt im Reisebüro abschließen

Eine Reiserücktrittsversicherung ist kein Freibrief für den Urlaubsantritt. Wer keine Lust mehr hat, wird die Reise trotzdem antreten müssen, da für einen Versicherungsfall ein driftigen Grund wie z.B. ein Todesfall eintreten muss. Eine weitere Möglichkeit ist gegeben, wenn das Reiseunternehmen oder das Hotel pleite geht. In beiden Fällen wird dann das Geld für die Reise an Sie zurückerstattet.